AdWords - Juristische Aspekte

Das Keyword-Advertising juristisch problematisch werden kann leuchtet ein. Dann nämlich wenn Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Oder wenn wissentlich oder unwissentlich gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verstoßen wird.

 

In der Praxis ist es tatsächlich sehr beliebt, als Keywords die Markennamen der Mitbewerber zu buchen. Nicht selten bringen diese Keywords die meisten Klicks und oft auch die meisten Conversions. Offiziell ist dies lt. Geschäftsbedingungen der Keyword-Advertising-Betreiber verboten. So schreibt beispielsweise Google in seinen „Redaktionellen Richtlinien“: „Google nimmt Hinweise auf mögliche Markenverletzungen sehr ernst. Selbstverständlich gehen wir solchen Hinweisen von Markeninhabern nach. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagen jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch AdWords-Kunden. Sie legen darüber hinaus eindeutig fest, dass unsere Kunden sowohl für die Keywords, aufgrund derer Anzeigen geschaltet werden, als auch für den Anzeigentext verantwortlich sind.“

 

Die Rechtslage in Deutschland ist leider nicht eindeutig. Das OLG Frankfurt a.M. hat am 26. Februar 2008 entschieden, dass die Buchung der Marke eines Dritten als Keyword im Google AdWords-System, in dem vom Gericht zu entscheidenden Fall, rechtlich zulässig war. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. ist die fünfte veröffentlichte Entscheidung eines Oberlandesgerichts, die sich mit der Frage beschäftigt, ob eine solche Einbuchung eine Rechtsverletzung darstellt. Auch die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf haben bereits wie das OLG Frankfurt entschieden, dass in der Buchung eines Keywords, das markenrechtlich geschützt ist, keine Rechtsverletzung liegt. Die Oberlandesgerichte Braunschweig und Stuttgart sind derzeit noch anderer Auffassung und bejahen eine Markenrechtsverletzung. Am OLG Dresden sind 2005 ebenfalls Urteile gefällt worden, die die Buchung eines Markennamens durch Dritte als Markenrechtsverletzung ansehen. Der Bundesgerichtshof hat diesen Sachverhalt bisher noch nicht entscheiden müssen. Es wird jedoch bis spätestens Ende 2009 eine Entscheidung erwartet.

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