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Mai
26

Herr Lammenett hatte in seinem Datenschutz-Beitrag zu Google Analytics ja neulich bereits geschrieben, dass Google an einer Lösung über ein Browser-Plugin arbeitet. Dieses ermöglicht den Usern eine Opt-out-Funktion. Diese können mit einem Browser-Plugin das Logging ihrer IP-Adresse durch Google Analytics unterbinden. Dieses Browser-Plugin ist ab sofort aktiv!

Ich will mit diesem Kommentar jetzt nicht in die (Un-)Sinn-Diskussion dieses Plugins einsteigen, sondern möchte nur kurz klarstellen, DASS und WIE Webmaster bzw. Dienstleistungsagenturen ab sofort proaktiven Datenschutz betreiben können, wenn der Kunde datenschutzrechtliche Probleme mit Google Analytics hat:

Zusätzlich können Webmaster nämlich die IP-Adressen ihrer User ab sofort schon bei der Erfassung unkenntlich machen: der Webmaster kann festlegen, ob Google den letzten Teil der IP-Adresse löschen soll. Dadurch bleibt immerhin die Möglichkeit bestehen, anhand des ersten Blocks einer IP-Adresse den Ort des Zugangsanbieters jedes Users zu bestimmen. Webmaster müssen dazu lediglich den vorhandenen Google-Analytics-Code um die folgende Zeile ergänzen:

_gat._anonymizeIp();
Für Details klicken Sie bitte hier.

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