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Neue Abmahnfalle E-Mail

Die Juristen sind ja ein einfallsreiches Volk. Es gibt gute und schlecht. Insbesondere über die schlechen könnte ich jetzt stundenlang schreiben. Aber ich will Sie nicht langweilen. Ach ja, Die Abmahner gibts ja auch noch. Die haben jetzt wieder neues Futter. Ziemlich unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit gibt es seit dem 1.1. neue Pflichtangaben für E-Mails. E-Mails – übringens auch Abwensenheitsmeldungen wie “bin in Urlaub bis zum… ” – müssen nun so ziemlich die gleichen Angaben enthalten wie Briefpapier. Lässt man das weg, so kann sich leicht ein Wettbewerbsvorteil konstruieren lassen, der abmahnfähig ist. Experten warnen ausdrücklich davor. Pflichtinemailformationen sind Rechtsemailform, Geschätfssitz, zustündiges Registergericht oder Handelsregister und bei GmbHs der Vor- und Nachname des Geschäftsführers. Die Angaben müssen in der Mail stehen – eine vCard als Anhang reicht nicht.

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