Der Countdown läuft: Neue Widerrufsbelehrung – € 50 Gutschein für AGB Hosting-Service
Betreiber eines Online-Shops sollten sich den 11. Juni 2010 schon jetzt rot im Kalender anstreichen: Dann tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft und die bislang verwendete Widerrufsbelehrung muss zwingend geändert werden. Und zwar genau an diesem Tag – nicht früher und nicht später. Da es keine Übergangsregelung gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem Stichtag einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.