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Brandbidding unerwünscht? Markenschutz aus der Praxis

So, nun ist es amtlich:  Herr Lammenett hat mich ja bereits als “Mit-Autorin” angekündigt und für meinen ersten Beitrag habe ich mir ernstes und immer aktuelles Thema im Affiliate Marketing auserkoren, den Markenschutz. Ich bin eben ein ernster Mensch 😉

Es ist ja nicht neu und man ärgert sich immer wieder: Ausdrücklich und aus guten Gründen, auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will, verbietet man seinen Affiliates das Brandbidding. Für diejenigen, denen der Begriff noch nicht untergekommen ist: Brandbidding bedeutet das Bieten auf die (Wort-)Marke bei Google & Co. Die guten Affiliates halten sich an das Verbot und die schlechten Affiliates umgehen es teilweise recht dreist bzw. richten versteckte Weiterleitungen ein.

Natürlich gibt es professionelle Tools zur Markenüberwachung, die solche Betrügereien automatisch aufspüren. Wenn man die aber gerade nicht zur Hand hat, muss man sich anders behelfen:

Wie man versteckte Weiterleitungen aufspürt und Schwarze Schafe aufstört. Ein Beispiel aus der Praxis

(1) Den verbotenen Suchanfragebegriff  z.B. bei Google eingeben.

(2) Mit rechter Maustaste auf die verdächtige Google-Anzeige klicken, Eigenschaften anklicken und sich die Adresse mal genauer ansehen.

(3) Ganz nach hinten scrollen im Adress-Feld. Manchmal entdeckt man dann am Ende der Adresse eine weitere URL, z.B. http://tinyurl.com/irgendwaskurzes
Hinweis: Mit tinyurl.com kann man lange URLs in kurze URLs umwandeln.

(4) Die Seite http://web-sniffer.net/ aufrufen und in das Feld HTTP(S)-URL die gefundene Adresse eingeben: http://tinyurl.com/irgendwaskurzes

(5) Als Resultat enthält man dann z.B. soetwas wie:
Location:    http://ad.zanox.com/usw
(Dies ist nur ein Beispiel!)
An dieser Stelle sieht man also schon eindeutig, dass ein Zanox-Affiliate-Link hinter der tinyurl.com versteckt wurde! Natürlich kann es auch ein Affiliate-Link aus irgendeinem anderen Affiliate-Netzwerk sein.  Aber bleiben wir mal konkret bei Zanox:

(6) In diesem Fall loggt man sich einfach ins Zanox-Netzwerk ein und ruft unter der Rubrik “Betreiber” unter “StatistikManager” den Link “Partnercode prüfen” auf.

(7) Jetzt nur noch in das Feld “Partnercode” den gefundenen Link http://ad.zanox.com/usw eingeben, auf “Information anzeigen” klicken und gespannt auf das Resultat warten:

Resultat: http://ad.zanox.com/usw.

URL: die verrate ich an dieser Stelle mal nicht 😉

Das Landesgericht Düsseldorf hat vor ein paar Jahren entschieden, dass ein Affiliate, der auf seiner Website mehrere Anbieter bewirbt, keine “Schwarze Schafe”-Rubrik auf seiner Webseite anlegen darf, in der er einzelne Anbieter als besonders negativ darstellt.
Die Frage, die ich mir stelle: Dürfen eigentlich Merchants eine “Schwarze Schafe”- Liste von Affiliates anlegen?

6 Gedanken zu „Brandbidding unerwünscht? Markenschutz aus der Praxis“

  1. Sprechen Sie doch mal über die schwarzen Merchants Schafe. Da gibt es einige, die sich mal ein paar tausend Euro/Monat an Prov. sparen und die Sales als angebliche doubletten oder stornos ausgeben. Ich erlebe Shops mit angebl. Stornoquote von über 90%! Ein Shop mit 50%+ Stornoquote ist bereits unglaubwürdig… was bleibt einem: Shopbetreiber dem Netzwerk melden und alle Promotions umgehend einstellen. Das empfehle ich auch anderen Publishern.

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