Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine juristische Beratung. Ich bin kein Jurist. Ich gebe hier lediglich mein Verständnis zum Urteil wieder. Aktuell ist das Urteil noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Aber ich bin sicher, dass schon mittelfristig fast jeder Webseiten-Betreiber aktiv werden muss. Das gute alte Cookie-Script – so wie es heute wohl noch 95 % der Webseiten-Betreiber im Einsatz haben – ist nicht mehr gesetzeskonform. Ich habe mir einige Lösungen genauer angesehen und ein umfassendes Video dazu gemacht. Es lohnt sich, das Video ganz anzuschauen, weil ich auch auf Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen eingehe.
Hintergrundinfo: Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Verfahren „Planet49“ neue Regelungen für die Behandlung von Cookies gesetzt. „Planet49“ beantwortet einige Fragen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den seit Jahren hoch umstrittenen Cookies auf Webseiten (Urteil vom 1. Oktober 2019, Az. C-673/17). Die Antworten lauteten sinngemäß:
-Wenn eine Einwilligung in Cookies erforderlich ist, muss der Nutzer diese aktiv erteilen. Das Opt-out durch Abwahl eines voreingestellten Ankreuzkästchens reicht hingegen nicht aus.
-Zu den zwingenden Informationen, die der Seitenbetreiber dem Nutzer erteilen muss, gehören Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und dazu, ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können und zu welchem Zweck das Cookie gesetzt wird.