Schon mehrfach habe ich im Rahmen meines Blogs auf die Problematik der Buchung von fremden Markennamen in Google Adwords hingewiesen. Am 23. und 25. März 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich über die Verwendung von fremden Markennamen bei eigenen Google Adwords Kampagnen entschieden.
Unter bestimmten Bedingungen ist es nunmehr möglich, auch fremde Markennamen als Suchwort in Google Adwords zu buchen. Unser Hausanwalt, Herr Kai Koschorreck, hat hierzu jüngst einen spannenden Artikel verfasst, der im PSI Journal 7-8/2010 veröffentlicht wurde. Diesen Artikel kann ich jedem empfehlen, der sich für die Themenstellung “Verwendung fremder Marken in Google Adwords Kampagnen” interessiert. Seit heute habe ich die Genehmigung, den Artikel hier zu verankern. Danke an das PSI Journal und Herrn Koschorreck.
Werbung mit Google AdWords – Vorsicht bei der Verwendung fremder Marken
Quelle: PSI Journal 7-8/2010
Schöner Beitrag!
Viele Grüße,
Olli