Also doch! Das weit verbreitete Web-Analysetool Google Analytics kann ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Casper hat am 15.09.2011 eine Erklärung veröffentlicht, die die Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes durch Google Analytics bestätigt. In Zusammenarbeit mit den Behörden wurden dazu vorab eine Reihe von Verbesserungen für Google Analytics implementiert.
Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen gespeichert werden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben. Damit soll die Privatsphäre der Nutzer geschützt werden. Selbst die komplette Deaktivierung der Google-Analytics-Funktion ist ganz einfach durch die Installation eines Browser-Add-ons möglich.
Naja… ob das so bleibt… immerhin können die armen Anwälte dann ja gar kein Geld der knapp 15 Millionen deutschen Webseiten einsammeln.
Die müssen doch auch ihren Porsche finanzieren.