Vor einigen Jahren habe ich einen A/B Test mit einem Trusted Shops Siegel durchgeführt und veröffentlicht. Das Ergebnis sprach nicht für Gütesiegel. In der Folge entstand eine rege Diskussion. Der Beitrag erhielt bis Dato 61 Kommentare. Auch die Medien berichteten. Am 6. Januar 2017 erhielt ich erneut einen Kommentar im Blog als Antwort auf einen Kommentar von Rolf aus Dezember 2016. Dieser bestand einzig aus der Suggestivfrage: “Hat der Käufer nicht einen großen Vorteil bei Trusted Shops durch den Käuferschutz und eben die Prüfung das es ein “sicherer” Shop ist?!!” und stammte von jemandem, der sich Mark nannte und eine gmail.com-E-Mail nutzte. Die E-Mail kam von der IP 213.168.82.130. Diese IP ist der Firma Trusted Shops zuzuordnen. Trusted Shops versucht also, durch den Kommentar mit der Suggestivfrage den Verlauf der Blogdiskussion zu beeinflussen.
Ich forderte noch am selben Tag den Autor der eMail zu einer Stellungnahme auf. Eine Antwort erfolgte nicht. Hier meine eMail an den Autor:
Lieber Trusted Shops Mitarbeiter,
ich habe heute einen Kommentar zu meinem Blogbeitrag https://www.lammenett.de/onlinemarketing/ trusted-shops-siegel-ein- reinfall.html von der eMail-Adresse anonymisiert@gmail. com erhalten. Dieser Beitrag stellt in gewisser Weise eine suggestive Manipulation der aktuellen Diskussion dar. Sie haben unter der Pseudo-EMail anonymisiert@gmail.com und nicht unter Ihrer Trustedshops-E-Mail versucht, die aktuelle Diskussion positiv zu beeinflussen. Ich möchte Ihnen hiermit Gelegenheit geben, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Ich erwarte eine Antwort innerhalb von 3 Arbeitstagen. Besten Dank.
freundlich grüßtDr. Erwin Lammenett
E-Business Beratung
Auf rein sachlicher Ebene möchte ich dennoch zu der Frage “Hat der Käufer nicht einen großen Vorteil bei Trusted Shops durch den Käuferschutz und eben die Prüfung das es ein “sicherer” Shop ist?!!” Stellung nehmen. Diese Stellungnahme ist natürlich meine persönliche Meinung.
Käuferschutz: Ja, der Käufer hat einen Vorteil. Allerdings war beim A/B Test die Kernfrage, welcher Vorteil der Shopbetreiber durch den Einsatz eines Gütesiegels hat. Aus Sicht des Shopbetreibers soll das Instrument “Käuferschutz” einen Beitrag zur Vertrauensbildung in den Shop und damit indirekt zur Umsatzsteigerung leisten. Eben diese Umsatzsteigerung blieb aber beim A/B Test aus. Wie die vielen Kommentare zu meinen Blogbeitrag zeigen, war der A/B Test kein Einzelfall. Gütesiegel bringen nicht zwangsläufig ein Umsatzplus. Weder mit Käuferschutz noch ohne.
Prüfung “sicherer” Shop: Ja, die Prüfung des Shops auf Rechtssicherheit ist ein Vorteil für den Shopbetreiber. Rechtssicherheit ist in der heutigen Zeit immer ein Vorteil. Wenn es jedoch nur um die Rechtssicherheit geht, dann würde ich jedem Shopbetreiber den Vergleich mit Angeboten vom Händlerbund oder der Janolaw AG empfehlen.