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Erste Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Millionenbußgeld

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Einmal im Callcenter nicht aufpassen kann 900.000 Euro kosten. Das LG Bonn hat das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Millionenbußgeld verkündet. 900.000 Euro sind es dann geworden, anstatt der ursprünglich zur Diskussion gestellten neun Millionen Euro.

Das Urteil sollte wohl Signalwirkung haben. Auslöser des Rechtsstreits war Millionenbußgeld, das die für Unternehmen aus dem Telekommunikationssektor zuständige Datenschutzaufsicht Ende 2019 gegen die 1&1 Telecom GmbH verhängt hatte. Die telefonische Kundenbetreuung des Unternehmens hatte einer Anruferin die Mobilfunknummer eines Bestandskunden herausgegeben, nachdem diese sich mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Kunden authentifiziert hatte. Bei dem Kunden handelte es sich um den Ex-Mann der Anruferin, den sie gestalkt hat. Die Aufsichtsbehörde ahndete dieses Vergehen gegen die DSGVO mit einem Bußgeld in Höhe von 9,6 Millionen Euro. Es war das erste Millionenbußgeld des Bundesbeauftragten nach Inkrafttreten der DSGVO. Es wird vermutet, dass dieses Bußgeld eine Signalwirkung haben sollte, denn in der Pressemitteilung dazu hieß es: “Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Die ausgesprochenen Geldbußen sind ein klares Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden.”

Gegen dieses Bußgeld hatte der Telekommunikationsdienstleister Einspruch eingelegt. Am Mittwoch dann hat das LG Bonn das mit Spannung erwartete Urteil verkündet. Statt der 9,55 Millionen Euro ist der Bußgeldbetrag auf 900.000 Euro reduziert worden. Zwar war das Bußgeld dem Grunde nach berechtigt, allerdings wurde die Höhe als unangemessen gesehen (Urt. v. 11.11.2020 Az. 29 OWi 1/20 LG). Der Betrag wurde daher auf 900.000 Euro herabgesetzt. Immer noch eine ganze Stange Geld, für einmal nicht aufpassen im Callcenter.

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